LRV

Revision Luftreinhalteverordnung

Per 1. Juli 2018 wurde die revidierte LRV in Kraft gesetzt. Die Forderungen und Eingaben von GKS wurden grösstenteils übernommen. Erstaunt nahmen wir zur Kenntnis, dass die neuen Anforderungen bezüglich Abgasverluste nur für neue Anlagen gelten. Diese waren im Rahmen der Erarbeitung nie ein Thema. Im Sinne einer Verbesserung der Energieeffizienz und der Energiestrategie 2050 bringt diese Anpassung fast nichts. Neue Kessel müssen bereits heute kondensierend sein und erfüllen diese Bedingungen bereits. Die Holzfeuerungen erfahren grössere Veränderungen. So werden an den Holzfeuerungen neu auch Emissionsmessungen durchgeführt. Bei der Inbetriebnahme wird neu eineStaubmessung und eine CO-Messung verlangt, bei den wiederkehrenden Messungen, alle 4 Jahre eine CO-Messung.

LRV Anpassung

Faktenblatt Zürich

Erdölvereinigung neue Fakten

Holzenergie Schweiz