Warmwasserbereiter und Speicher

Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz neue Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für die folgenden Gerätekategorien, unter anderem für elektrische Einzelraumheizgeräte, elektrische Warmwasserbereiter und Haushaltswäschetrockner. Diese neue Anforderungen sind strenger als die in der EU geltenden und sind in der Energieeffizienzverordnung (EnEV SR 730.02) geregelt.

Hersteller, ihre bevollmächtigten Vertreter und Importeure dürfen daher ab dem 1. Januar 2024 Geräte welche diese neuen Anforderungen nicht erfüllen, nicht mehr in der Schweiz Inverkehrbringen. Geräte welche bereits vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, dürfen dennoch bis zum 31. Dezember 2024 abgegeben werden (Verkauf von restlichen Lagerbeständen).

Um Marktakteuren einen besseren Überblick von den in der Schweiz und Europaschien Union geltenden energieverbrauchsrelevante Anforderungen zu geben, hat das BFE Faktenblätter für die obengenannten Gerätekategorien erstellt – Sie finden die deutsche Version hier: FAKTENBLATT
Auf der Webseite Energieetiketten und Effizienzanforderungen (admin.ch) (zusätzlich Französisch und Italienisch).